Entsendung über Werkverträge aus Osteuropa – das Modell

Ende 1988 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit mehreren mittel- und osteuropäischen EU-Ländern und der Türkei Regierungsvereinbarungen über die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern mittels eines Werkvertrages ab.

Heutzutage bestehen bilaterale Abkommen mit den Regierungen von Ländern wie z. B. Bulgarien, Lettland, Litauen, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, der Türkei und Ungarn.

So können osteuropäische Arbeitnehmer zur Ausführung von Werkverträgen in Deutschland beschäftigt werden.

Um die georderten Auftragskontingente zu bearbeiten, schließen oft Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit osteuropäischen Firmen Werkverträge ab. Die Entsendung der Arbeitskräfte nach Deutschland erfolgt durch die jeweiligen Unternehmen, die auch die Abwicklung der Entsendungsformalitäten übernehmen.

Als Arbeitgeber zahlen Sie den Lohn und entrichten die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Das Risiko im Krankheitsfall und beim Kündigungsschutz trägt ebenfalls der Arbeitgeber.

Die Arbeitnehmer erbringen im Auftrag und auf Weisung ihres Unternehmens mit Sitz im Ausland alle Tätigkeiten, zu denen sich ihr Arbeitgeber vertraglich verpflichtet hat. Bei der Erfüllung eines Werkvertrages wird ein Erfolg beziehungsweise ein Werkergebnis geschuldet.

Der Arbeitgeber gewährleistet dieses Ergebnis und erhält dafür die vereinbarte Vergütung.

Vorteile für Unternehmen

Die Entsendung über Werkverträge aus Osteuropa erfolgt in der Praxis vorwiegend im technischen und handwerklichen Bereich. Auftragsspitzen lassen sich auf diese Weise kurzfristig abdecken.

Individuell und projektbezogen nach Kundenwunsch kann der Einsatz der passenden Fachkräfte geplant werden. Ändert sich das Auftragsvolumen, ist eine flexible Aufstockung mit weiteren Arbeitskräften möglich.

Für einen Auftraggeber bedeutet das, Aufträge effektiv mit gut ausgebildetem und hoch motiviertem Fachpersonal durchführen zu lassen.

Die rechtskonform gestalteten Werkverträge bieten auch Sicherheit im Ablauf.

Alle Abwicklungen der Entsendungsformalitäten und alle Abwicklungen mit Personal in Rahmen eines Werkvertrages werden vom Arbeitgeber übernommen.

Zudem gewährleistet der Arbeitgeber den Erfolg des Werkes oder ein bestimmtes Ergebnis. Ist das Ziel des Auftrages erreicht und erfolgreich abgeschlossen, schuldet der Auftraggeber nur noch die Abnahme und die Zahlung aus dem vereinbarten Werkvertrag.

Anwendung des Arbeitsmodells in Deutschland

Werkverträge werden zur Erfüllung eines bestimmten Zweckes geschlossen. Sie eignen sich daher für zeitlich befristete Arbeiten im Bau- und Baunebengewerbe, in der Industrie, der Logistik, der Gebäudereinigung und in vielen handwerklichen und technischen Berufen.

Der Arbeitnehmer bleibt dabei vollumfänglich seinem Arbeitgeber unterstellt, dem die Entsendung aus Osteuropa obliegt. Von diesem erhält er sämtliche Weisungen, bei Bedarf die Arbeitsmittel und Arbeitskleidung sowie die Einweisung über einzuhaltende Sicherheitsvorschriften.

Fachkräfte finden sich in Handwerksberufen als Bauarbeiter, Maurer, Maler, Schreiner, Schweißer, Elektriker, CNC-Dreher, Monteure sowie in der Logistikbranche als Lkw-Fahrer oder Gabelstaplerführer. Lagerarbeiter, Packer sowie Reinigungskräfte werden vielfach zur Unterstützung als Hilfskräfte benötigt.

Kurzfristig anfallende Arbeiten, Gewerke und die Abdeckung von konjunkturellen Auftragsspitzen können passgenau über Werkverträge aus Osteuropa abgewickelt werden. Die Arbeitnehmer bringen die gewünschten Fertigkeiten mit und überzeugen durch Flexibilität und Verlässlichkeit.